Fragen und Antworten

Das Wichtigste zum Lkw-Kartell auf einen Blick.

Welche Lkw können betroffen sein?

Grundsätzlich neue Lkw über 6 Tonnen der genannten Kartellhersteller, die zwischen 2003 und 2013 gekauft, geleast, gemietet oder per Mietkauf erworben wurden. Die Einzelfallprüfung bleibt erforderlich.

Sind Leasing, Miete und Mietkauf relevant?

Ja. Diese Erwerbsformen sind grundsätzlich relevant und werden anhand der jeweiligen Vertrags- und Fahrzeugdaten geprüft.

Welche Kosten übernimmt die Finanzierung?

Im vertraglich vereinbarten Umfang insbesondere spezialisierte Rechtsanwälte, Gericht, Gutachter und gedeckte gegnerische Kosten. Nur im Erfolgsfall fällt die vereinbarte Beteiligung an.

Wie hoch kann die Entschädigung sein?

Als unverbindliche Orientierung kann der Anteil des geschädigten Unternehmens etwa 6.000 bis zu 10.000 Euro je betroffenem Lkw betragen. Eine Garantie ist damit nicht verbunden.

Welche Daten braucht die Erstprüfung?

Mindestens Hersteller, Kaufdatum oder Erstzulassungsdatum und Nettokaufpreis. Weitere Angaben erhöhen die Aussagekraft.

Wie lange dauert ein Verfahren?

Eine verbindliche Dauer lässt sich nicht nennen. Strukturierte, überschaubare Einheiten können eine fokussierte Bearbeitung unterstützen; Gericht, Gegenseite und Einzelfall bleiben maßgeblich.

Wer entscheidet über einen Vergleich?

Das betroffene Unternehmen und der Prozesskostenfinanzierer entscheiden gemeinsam. Keine Seite kann ohne die erforderliche Zustimmung der anderen einen Vergleich schließen.

Warum muss ich meine E-Mail bestätigen?

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