Zeitraum
2003 bis 2013Maßgeblich ist grundsätzlich das Kauf- beziehungsweise Erwerbsdatum; ersatzweise kann für die erste Orientierung das Erstzulassungsdatum dienen.
Für die Erstprüfung reichen drei Kerndaten je Lkw. Die konkrete rechtliche Einordnung erfolgt anschließend im Einzelfall.
Maßgeblich ist grundsätzlich das Kauf- beziehungsweise Erwerbsdatum; ersatzweise kann für die erste Orientierung das Erstzulassungsdatum dienen.
Gebrauchtfahrzeuge sind im derzeit vorgesehenen Modell nicht eingeschlossen.
Diese Erwerbsformen sind grundsätzlich relevant und werden anhand der Unterlagen eingeordnet.
Benötigt werden mindestens Hersteller, Kaufdatum oder Erstzulassungsdatum sowie der Nettokaufpreis. Modell, Erwerbsform und FIN helfen bei der weiteren Einordnung.
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